Energieberatung für Unternehmen
Da viele Unternehmen einen beträchtlichen Energiebedarf haben, lohnt es sich hier besonders, genau hinzuschauen. Zumal die Energieeffizienz und der Einsatz erneuerbarer Energien in der Zukunft ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für Unternehmen sein werden. Die ausführliche Analyse und darauf folgende Energieeinsparungsmaßnahmen amortisieren sich oft in sehr kurzer Zeit! Jedes Unternehmen ist individuell zu betrachten. Mit unserer Energieberatung unterstützen wir Unternehmen bei der notwendigen Energiewende - dem Umbau der Energienutzung im Unternehmen von fossiler Energie zur Nutzung klimaneutraler erneuerbarer Energie.
Unser Büro ist:
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beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in der Energieauditorenliste registriert und
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in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena für die Kategorien
"Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" / „Energieberatung DIN 16247 (Energieaudit)“ / „Einsparkonzept (Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft)“ eingetragen.
Dadurch sind wir befugt, Einsparkonzepte für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft zu erstellen sowie Energieaudits nach DIN EN 16247, Energieberatungen nach dem Modul DIN EN 16247 und weitere Dienstleistungen mit diesem Anforderungsprofil durchzuführen.
Seitenübersicht
- Einsparkonzepte für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft,
- Energieberatung im Mittelstand,
- Energieaudit EDL-G / DIN EN 16247.
Gesetzliche Verpflichtung zum Energieaudit
Das "Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)" verpflichtet gemäß §§ 8 ff. alle Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits, die nicht kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission sind, außer wenn sie ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) eingerichtet haben.
Auch Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt, sind von der Auditpflicht ausgenommen. Sie können auf Wunsch dennoch ein Energieaudit durchführen lassen und dafür staatliche Förderung in Anspruch nehmen -> siehe Energieberatung im Mittelstand.
Umfang des Energieaudits
Im Rahmen des Energieaudits §§ 8 ff. EDL-G / DIN EN 16247 betrachten wir mindestens 90% der gesamten Energienutzung im Unternehmen im Detail. Aus den gewonnenen Erkenntnissen der Auswertung der Energienutzung erarbeiten wir wirtschaftlich interessante Möglichkeiten zur Energieeinsparung sowie zur Nutzung von erneuerbarer Energien. Das Energieaudit erstreckt sich gemäß DIN EN 16247-1 über:
- die Gebäude des Unternehmens (z.B. Bürogebäude, Produktionshallen usw.),
- die energienutzenden Prozesse im Unternehmen (z.B. wesentliche Stromverbraucher, Anlagen mit Wärmebedarf / Abwärme usw.) und
- den Bereich Transport (firmeneigene LKW / PKW, je nach Unternehmensart).
Das Energieaudit ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern bietet praktische Unterstützung für die Energiewende im Unternehmen und damit einen Beitrag für den erfolgreichen Fortbestand des Unternehmens in der Zukunft!
Beispiele zu möglichen Maßnahmen zur Energieeinsparung finden Sie in folgendem pdf zur Energie- und Kosteneinsparung in Industrie und Gewerbe: (404 kB)